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Oberlandesgericht Düsseldorf, I - 5 U 162/11

Datum:
25.10.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I - 5 U 162/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:1025.I5U162.11.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.11.2010 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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