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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-24 W 4/12

Datum:
17.02.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-24 W 4/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:0217.I24W4.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 3 O 457/10
 
Tenor:

Die sofortigen Beschwerden der Beklagten zu 1. bis 3. gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal – Rechtspflegerin - vom 5. Dezember 2011 werden zurückgewiesen.

Zur Klarstellung wird der angefochtene Beschluss wie folgt neu gefasst:

Auf Grund des Urteils der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 20. Juli 2011 sind von der Klägerin jeweils 1496,07 EUR an die Beklagten zu 1., 2. und 3. zu erstatten, und zwar nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für die Beklagte zu 3. seit dem 23. August, für die Beklagte zu 1. seit dem 30. August 2011 und für die Beklagte zu 2. seit dem 27. Oktober 2011.

Das weitergehende Kostenfestsetzungsgesuch der Beklagten zu 1. bis 3. wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten zu 1. bis 3. Zu je 1/3 .

Beschwerdewert: bis 2.500,00 EUR

 
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