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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-24 U 4/12

Datum:
25.09.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-24 U 4/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:0925.I24U4.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 9 O 278/09
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 19. September 2011 verkün-              dete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düssel-              dorf wird zurückgewiesen.

              Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung               der Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 %               des               vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der               Voll-              streckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

              Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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