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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-22 U 120/11

Datum:
13.01.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-22 U 120/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:0113.I22U120.11.00
 
Rechtskraft:
keine Revision bisher eingelegt
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28.07.2011 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.291,25 € nebst Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus diesem Betrag seit dem 30.06.2011 zu zahlen.

In Höhe eines Betrages von 3.797,76 € wird die Klage im Übrigen als derzeit unbegründet abgewiesen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 3/4, der Beklagte trägt sie zu 1/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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