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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-21 U 68/11

Datum:
28.08.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-21 U 68/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:0828.I21U68.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 1 O 182/10
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 11.03.2011 (1 O 182/10) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 38.402,07 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.06.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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