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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 29/12

Datum:
21.08.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 29/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:0821.I20U29.12.00
 
Tenor:

I.

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 10.02.2012 unter Ziffer 1 des Tenors teilweise abgeändert und unter Beibehaltung der Ordnungsmittelandrohung wie folgt neu gefasst:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, den Text „Comparing A... vs. D..., CA Xyz, P. and HP“ auf der Firmen-Website der Antragsgegnerin http://blog.xxx.xx- wie in der Anlage AS 4 vorgelegt – zu veröffentlichen.

Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

 

Gründe

1234567891011121314151617181920

II.

21222324252627282930313233
 

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