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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-16 U 6/12

Datum:
07.12.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-16 U 6/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:1207.I16U6.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 11 O 18/11
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 8.11.2011 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, eine Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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