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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-16 U 177/10

Datum:
24.02.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-16 U 177/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:0224.I16U177.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 11 O 88/09
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. Oktober 2010 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal teilweise abge-ändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.925,66 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2010 zu zah-len.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 33.333.33 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%punkten über dem Basissatz seit dem 24.03.2010 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 50.000 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%Punkten über dem Basissatz seit dem 31.10.2010 zu zahlen.

Im Übrigen werden die Klage und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung je-weils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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