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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-16 U 109/11

Datum:
29.06.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-16 U 109/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:0629.I16U109.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 5 O 355/09
 
Tenor:

Auf die Berufung des Streithelfers wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 24.06.2011- Az.: 5 O 355/09 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich die der Streithilfe trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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