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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-15 U 25/11

Datum:
20.06.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-15 U 25/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:0620.I15U25.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 3 O 182/10
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 03.02.2011 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.952,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.04.2010 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 71 % und die Beklagte zu 29 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Soweit die Beklagte unterlegen ist, wird die Revision zugelassen.

 
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