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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-14 U 10/12

Datum:
17.01.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-14 U 10/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:0117.I14U10.12.00
 
Tenor:

I. Dem Kläger wird zur Rechtsverteidigung gegen die Berufung ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B bewilligt.

II. Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

III. Die Beklagte erhält Gelegenheit, hierzu innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen und sich (aus Kostengründen) zu einer etwaigen Berufungsrücknahme zu erklären.

 
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