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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 W 53/12

Datum:
28.06.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 W 53/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:0628.I10W53.12.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Landeskasse vom 19.04.2012 wird der Beschluss der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 18.04.2012 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Erinnerung der Kostenschuldnerin gegen den Kostenansatz vom 07.12.2011 in Verbindung mit der Kostenrechnung vom 08.12.0211 (Kassenzeichen 70067668 210 1, Bl. V b, V h GA) wird zurückwiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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