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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 63/12

Datum:
06.12.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 63/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:1206.I10U63.12.00
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 31. Mai 2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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