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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 34/12

Datum:
29.11.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 34/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:1129.I10U34.12.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22. Februar 2012 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, die in der Anlage zu diesem Urteil rot gekennzeichnete, in dem Gebäude F.Center, K. L. 437- 441/B. 178-180, … gelegene Ladenfläche im Erdgeschoss 1, Ebene 3 („…“), einschließlich der von ihm genutzten Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen geräumt an die Klägerin herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Wegen des Räumungsanspruches wird dem Beklagten nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 EUR und wegen der sonstigen Ansprüche gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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