Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, II-8 UF 70/12

Datum:
23.04.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-8 UF 70/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:0423.II8UF70.12.00
 
Leitsätze:

Eine Bestimmung über die religiöse Erziehung eines Kindes im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 6 RKEG kann auch durch schlüssige Handlungen eines früher sorgeberechtigten Elternteils erfolgen.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 12.03.2012 erlassene Be-schluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Wesel teilweise abgeändert:

Der Antrag des Vormunds auf Genehmigung der Teilnahme des Kindes R. U. an der Erstkommunion wird zurückgewiesen.

Die weitergehende Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Beschwerdewert: 3.000 €

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank