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Oberlandesgericht Düsseldorf, II-6 UF 191/12

Datum:
07.11.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-6 UF 191/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:1107.II6UF191.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Wuppertal, 65 F 329/12
Schlagworte:
Wechselmodell
Normen:
§ 156 Abs. 3 Satz 1 FamFG
Leitsätze:

Die einstweilige Anordnung eines Wechselmodells für eine Übergangszeit bis zur Gutachtenerstellung kommt auch gegen den Widerstand der Kindesmutter in Be-tracht, wenn es die Regelung den Kindern erlaubt, den Alltag nicht nur mit der Kin-desmutter, sondern auch mit dem Kindesvater zu erleben und die Kinder seit der Trennung der Kindeseltern Kontakte auch zum Kindesvater in einem Umfang haben, der über die bei Umgangsregelungen üblichen Wochenendbesuche weit hinaus geht.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Wuppertal vom 31.08.2012 (Erlassdatum: 03.09.2012) wird zurückgewiesen.              

Die Kosten der Beschwerde werden der Kindesmutter auferlegt.

Der Beschwerdewert beträgt 1.500 €.

 
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