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Oberlandesgericht Düsseldorf, II-1 WF 17/12

Datum:
09.05.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-1 WF 17/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:0509.II1WF17.12.00
 
Tenor:

I.

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düsseldorf vom 08.12.2011 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Antragsteller wird aus seinem Amt als Ergänzungspfleger für C. T. entlassen.

Die Beteiligte zu 2. wird als Mitarbeiterin des Beteiligten zu 1. zur „Vereins“-Ergänzungspflegerin für C. T. mit den Wirkungskreisen Bestimmung des Aufenthalts, medizinische und therapeutische Betreuung und Versorgung, Berechtigung zur Antragstellung nach §§ 27 ff. KJHG und Regelung schulischer Angelegenheiten bestellt.

Der Beteiligte zu 1. wird für den Fall der Verhinderung der Beteiligten zu 2. zum Ersatzergänzungspfleger bestellt.

Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

II.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
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