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Oberlandesgericht Düsseldorf, 15 U 230/09

Datum:
25.05.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 U 230/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:0525.15U230.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 1 O 310/08
 
Tenor:

Nachdem die Klägerin die Berufung zurückgenommen hat, ist sie des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da die Beklagte keinen Kostenantrag stellen wird.

 
 

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