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Oberlandesgericht Düsseldorf, VI-U (Kart) 29/10

Datum:
23.03.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Kartellsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
VI-U (Kart) 29/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:0323.VI.U.KART29.10.00
 
Tenor:

I. Die Berufung des Klägers gegen das am 24. November 2010 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird auf seine Kos-ten zurückgewiesen.

II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

IV. Die Beschwer des Klägers und der Berufungsstreitwert werden auf jeweils 8.750 € festgesetzt.

 
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