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Oberlandesgericht Düsseldorf, VI-U (Kart) 10/10

Datum:
19.01.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Kartellsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
VI-U (Kart) 10/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:0119.VI.U.KART10.10.00
 
Tenor:

I. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24. 11. 2009 verkündete

Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln teilweise

abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird – unter Klageabweisung im Übrigen – verurteilt, an die Klägerin 15069,17 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. 8. 2008 zu zahlen.

II. Die Anschlussberufung der Klägerin wird verworfen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und der Beklagte

zu 1/3.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können jeweils die Voll-

streckung der anderen Seite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht diese vor der

Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

VI. Wert des Berufungsverfahrens: 41.589,06 € (15.857,44 € +788,27 € +

24.943,35 €), auf das Rechtsmittel der Klägerin entfällt davon ein Betrag

von 24.943,35 €.

 
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