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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 55/11

Datum:
17.08.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 55/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:0817.VII.VERG55.11.00
 
Tenor:

Die von der Antragstellerin beantragte Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 25. Mai 2011 (VK 3-53/11) wird abgelehnt.

Der Senatsbeschluss vom 20. Juni 2011 ist gegenstandslos.

Die Antragstellerin mag sich bis zum 31. August 2011 erklären, ob und mit welchen Anträgen die Beschwerde aufrechterhalten bleiben soll.

 
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