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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 31/11

Datum:
02.05.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 31/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:0502.VII.VERG31.11.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 02. März 2011 (VK 24/08) aufgehoben.

Der an die Vergabekammer gerichtete Kostenfestsetzungsantrag der Antrags-gegnerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.370,88 € festgesetzt.

 
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