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Oberlandesgericht Düsseldorf, I- 1 U 110/10

Datum:
15.03.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I- 1 U 110/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:0315.I1U110.10.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 27. April 2010 verkündete Urteil des Einzelrichters der

1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin zu 1. für die Zeit vom 1. Januar 2005 bis zum 30. Juni 2005 monatlich 179,07 € sowie für die Zeit vom 1. Juli 2005 bis zum 28. Februar 2015 monatlich 236,18 € zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger zu 2. Schadensersatz durch Entrichtung einer monatlichen Geldrente zu leisten, soweit der Anspruch nicht mehr auf die Berufsgenossenschaft XXX übergeht, bis zum Abschluss seiner Berufsausbildung, mindestens jedoch bis zum 27. Februar 2017.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die in erster Instanz angefallenen Kosten werden wie folgt verteilt:

Die Gerichtskosten fallen zu 86 % der Klägerin zu 1. und zu 14 % den Beklagten als Gesamtschuldnern zur Last.

Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2. werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten haben diese zu 14 % selbst und zu 86 % die Klägerin zu 1. zu tragen.

Die im Berufungsrechtszug angefallenen Kosten werden zu 72 % der Klägerin zu 1. und zu 28 % den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der europäischen Union ansässigen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

 
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