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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-9 U 164/10

Datum:
09.05.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-9 U 164/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:0509.I9U164.10.00
 
Tenor:

für R e c h t erkannt:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 20.05.2010 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.417,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 10.335,41 € seit dem 29.07.2009 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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