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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-7 U 192/09

Datum:
13.05.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-7 U 192/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:0513.I7U192.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Duisburg, 4 O 76/09
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird das am 27. August 2009 verkündete Urteil der4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg auch wegen der Kosten teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger über den erstinstanzlichen Urteilsbetrag hinaus weitere 7.000,70 € zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat der Kläger 3/5 und haben die Beklagten 2/5 zu tragen, von den Kosten des Berufungsverfahrens der Kläger 1/10 und die Beklagten 9/10.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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