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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-3 Wx 43/11

Datum:
31.03.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-3 Wx 43/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:0331.I3WX43.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Krefeld, 7 T 203/10
Leitsätze:

FGG § 27 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 103 Abs. 1

Ist dem Begehren des Antragstellers zu entnehmen, dass er zunächst seinen Verfahrenskostenhilfeantrag beschieden sehen will und nicht zugleich die Entscheidung in der Sache anstrebt, so verstößt die zeitgleiche ablehnende Entscheidung über beide Anträge gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. März 2011 – I-3 Wx 43/11

 
Tenor:

1. Der Beteiligten zu 2 wird Verfahrenskostenhilfe für den dritten Rechtszug unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. E. in Bonn bewilligt, soweit sie beantragt, die angefochtene Entscheidung aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben.

2. Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.

Beschwerdewert: 3.000,- Euro

 
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