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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-2 W 51/10

Datum:
17.02.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-2 W 51/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:0217.I2W51.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 4a O 230/08
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Schluss-Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 22.04.2010 dahingehend teilweise abgeändert, dass die Klägerin den Beklagten aufgrund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 22.09.2009 336,11 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 11.12.2009 zu erstatten hat.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Klägerin zu 7 % und die Beklagten zu 93 % zu tragen.

Der Beschwerdewert wird für die Zeit bis zum 22.10.2010 auf 4.753,61 € und für die Zeit danach auf 4.417,50 € festgesetzt.

 
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