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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-2 W 34/11

Datum:
06.10.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-2 W 34/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:1006.I2W34.11.00
 
Tenor:

Der Beschluss des Senats vom 7. September 2011 wird dahin berichtigt, dass es in den Gründen

- auf Seite 3 im letzten Absatz in der dritten Zeile statt „Klägerin“ richtig „Beklagten“,

- auf Seite 4 im ersten Absatz in der zweiten Zeile statt „Klägerin“ richtig „Beklagten“,

- auf Seite 4 im ersten Absatz nach Ziffer II. in der ersten Zeile statt „Klägerin“ richtig „Beklagten“,

- auf Seite 8 im zweiten Absatz in der zweiten Zeile statt „Beklagte“ richtig „Klägerin“ heißt,

- auf Seite 12 im dritten Absatz in der ersten Zeile statt „Beklagten“ richtig „Klägerin“ ,

- auf Seite 3 in der ersten Zeile des vorletzten Absatzes statt „29. Juli 2010“ richtig „29. Juli 2011“

- auf Seite 11 im zweiten Absatz in der siebten Zeile von unten statt „30. November 2011“ richtig „30. November 2010“,

- und auf Seite 11 im zweiten Absatz in der vierten sowie der zweiten Zeile von unten statt „28. September 2008“ richtig jeweils

„28. September 2010“ heißt.

 
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