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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-2 W 27/11

Datum:
08.08.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-2 W 27/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:0808.I2W27.11.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 19.04.2011 wird der Kos-tenfestsetzungsbeschluss der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf vom 04.04.2011 – Az.: 4a O 354/05 – unter Zurückweisung des wei-tergehenden Rechtsmittels dahingehend teilweise abgeändert, dass die Klägerin den Beklagten aufgrund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 21.02.2008 24.958,- € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.04.2008 zu erstatten hat.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beklagten zu tragen.

Der Beschwerdewert wird auf 1.664,- € festgesetzt.

Eine Ermäßigung der Beschwerdegebühr findet nicht statt.

 
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