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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-23 U 70/11

Datum:
29.11.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-23 U 70/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:1129.I23U70.11.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Antragsgegner wird das am 20.4.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Wuppertal abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Aufhebung der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Wuppertal vom 1.2.2011 wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens über den Erlass einer einstweiligen Verfügung (1. und 2. Instanz) fallen dem Antragsteller zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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