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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-23 U 106/10

Datum:
17.05.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-23 U 106/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:0517.I23U106.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 7 O 241/09
Nachinstanz:
Bundesgerichtshof, VII ZR 134/11
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25.5.2010 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.650 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.4.2009 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche über 5.650 € hinausgehenden Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstanden sind oder noch entstehen werden, dass in der der Klägerin gehörenden Doppelhaushälfte mit Garage,

A d S, R, die Decke durch die Firma S und P GmbH, T, M nicht fach-gerecht verputzt worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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