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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 95/10

Datum:
30.12.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 95/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:1230.I20U95.10.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2. Juni 2010 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise dahin geändert, dass sich die in der Urteilsformel des landgerichtlichen Urteils aufgeführten Ansprüche nur auf Verletzungshandlungen beziehen, die in der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 80.000,-- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll­streckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

 
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