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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 68/11

Datum:
22.11.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 68/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:1122.I20U68.11.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 2. März 2011 verkündete Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Kostenentscheidung nach diesem Urteil richtet.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden zu 1/3 der Klägerin und zu 2/3 der Beklagten auferlegt. Die Kosten der Berufung trägt die Be-klagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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