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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 29/11

Datum:
05.10.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 29/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:1005.I20U29.11.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 8. Dezember 2010 verkündete Teilurteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld aufgehoben und das Verfahren an das Gericht des ersten Rechtszugs zurückverwiesen.

Kosten für das Berufungsverfahren werden nicht erhoben, im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem landgerichtlichen Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 Euro abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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