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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-18 U 65/10

Datum:
23.02.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Senat für Zivilsachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-18 U 65/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:0223.I18U65.10.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 2. März 2010

verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des

Landgerichts Düsseldorf (36 O 2/08) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der durch

die Nebenintervention veranlassten Kosten trägt die Beklagte.

Die durch die Nebenintervention im Berufungsrechtszug veranlassten Kosten tragen die Nebenintervenienten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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