Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-18 U 216/10

Datum:
12.10.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-18 U 216/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:1012.I18U216.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Kleve, 3 O 162/07
Nachinstanz:
Bundesgerichtshof, VI ZR 282/11
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Berufungen des Beklagten und der Kläger gegen das am 26.10.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Kleve (- 3 O 162/07 -) werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilstenor wie folgt neu gefasst wird:

Der Beklagte wird verurteilt,

1.

an die Klägerin zu 1) einen Betrag von 10.000,- € als Schmerzensgeld nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.05.2007 zu zahlen;

2.

an die Klägerin zu 1) 28.246,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 10.662,49 € seit dem 10.05.2007 abzüglich am 20.05.2007 gezahlter 10.000,- € zu zahlen;

3.

an den Kläger zu 2) zu Händen der Klägerin zu 1) als gesetzliche Vertreterin 27.794,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 8.175,92 € seit dem 10.05.2007 zu zahlen;

4.

an die Klägerin zu 1) beginnend mit dem IV. Quartal 2010 eine vierteljährlich im Voraus zu leistende, am 3. Werktag des Quartals zahlbare Rente zu zahlen, die sich wie folgt bemisst:

01.10.2010-31.01.2013: 1.630,38 € pro Quartal

(Barunterhaltsrente: 1.087,23 €, Naturalunterhaltsrente: 543,15 €)

01.02.2013-31.01.2019: 1.304,49 € pro Quartal

(Barunterhaltsrente: 1.087,23 €, Naturalunterhaltsrente: 217,26 €)

01.02.2019-11.03.2034: 1.250,16 € pro Quartal

(Barunterhaltsrente: 1.087,23 €, Naturalunterhaltsrente: 162,93 €)

12.03.2034-11.03.2044: 1.289,67 € pro Quartal (Naturalunterhalt);

5.

an den Kläger zu 2) zu Händen der Klägerin zu 1) als gesetzliche Vertreterin zunächst bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beginnend mit dem IV. Quartal 2010 eine vierteljährlich im Voraus zu leistende, am 3. Werktag des Quartals zahlbare Rente zu zahlen, die sich wie folgt bemisst:

01.10.2010-31.01.2013: 1.655,43 € pro Quartal

(Barunterhaltsrente: 1.383,87 €, Naturalunterhaltsrente: 271,56 €)

01.02.2013-31.01.2019: 1.492,50 € pro Quartal

(Barunterhaltsrente: 1.383,87 €, Naturalunterhaltsrente: 108,63 €);

6.

an die Kläger 7.529,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 07.08.2010 zu zahlen;

7.

an die Klägerin zu 1) 304,59 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 07.08.2010 zu zahlen;

8.

an die Kläger 3.949,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 18.10.2008 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, den Klägern jedweden weiteren materiellen oder immateriellen Schaden aus Anlass des Flugunfalls vom 23.04.2005 mit dem Luftfahrzeug des Beklagten S… A……zu ersetzen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die im Berufungsverfahren entstandenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen die Klägerin zu 1) zu 13 %, der Kläger zu 2) zu 4 % und der Beklagte selbst zu 83 %. Die im Berufungsverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1) werden dieser selbst zu 24 % und dem Beklagten zu 76 % auferlegt. Die im Berufungsverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2) tragen dieser selbst zu 9 % und der Beklagte zu 91 %.

Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu je 25,5 % und der Beklagte zu 49 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445464748
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank