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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-12 U 211/09

Datum:
20.01.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-12 U 211/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:0120.I12U211.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, I-12 U 211/09
 
Tenor:

 Berichtigungsbeschluss

Das am 16.12. 2010 verkündete Urteil des erkennenden Senats

                        (I-12 U 211/09) wird hinsichtlich des Kostenausspruchs wie folgt

                        ergänzt:

                          Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der

                           Kosten des Berufungsverfahrens.

 
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