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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 W 163/10

Datum:
01.03.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 W 163/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:0301.I10W163.10.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungs-beschluss des Landgerichts Wuppertal – Rechtspflegerin – vom 09.09.2010 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27.11.2009 sind von dem Kläger EUR 2344,- nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 23.12.2009 an die Beklagte zu erstatten.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Kläge-rin.

 
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