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Oberlandesgericht Düsseldorf, IV-3 RBs 25/11

Datum:
17.03.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Senat für Bußgeldsachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
IV-3 RBs 25/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:0317.IV3RBS25.11.00
 
Leitsätze:

BWaldG § 2 Abs. 3

LFoG NRW § 1 Abs. 2

Die Regelung des § 1 Abs. 2 LFoG NRW, durch die „zum Wohnbereich gehö-rende Parkanlagen“ vom Waldbegriff ausgenommen worden sind, ist auch bei weiter Auslegung nicht auf eine 41 Hektar große Parkanlage anwendbar, die

einem ganzen Stadtbezirk zuzuordnen ist.

OLG Düsseldorf, 3. Senat für Bußgeldsachen

Beschluss vom 17. März 2011, IV-3 RBs 25/11

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Jedoch bleiben die Feststellungen aufrechterhalten

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet

verworfen.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen.

 
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