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Oberlandesgericht Düsseldorf, IV-1 RBs 77/11

Datum:
27.10.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Senat für Bußgeldsachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
IV-1 RBs 77/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:1027.IV1RBS77.11.00
 
Tenor:

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Ratingen vom 6. April 2011 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Betroffene wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in einem Betrieb in zwei Fällen verurteilt ist.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das vorbezeichnete Urteil wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden dem Betroffenen auferlegt.

 
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