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Oberlandesgericht Düsseldorf, III-4 Ws 488/11

Datum:
30.08.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4.Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
III-4 Ws 488/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:0830.III4WS488.11.00
 
Tenor:

Der Beschluss wird im angefochtenen Umfang aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Entscheidung an die Strafkammer des Landgerichts Duisburg zurückverwiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.

 
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