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Oberlandesgericht Düsseldorf, 2 W 23/11

Datum:
21.07.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 W 23/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2011:0721.2W23.11.00
 
Tenor:

I.

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Mai 2011 wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

III.

Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1,5 Millionen Euro; hiervon entfallen 1,2 Millionen Euro auf das selbstständige Beweisverfahren und 300.000,-- Euro auf das einstweilige Verfügungsverfahren.

 
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