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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 55/09

Datum:
22.11.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 55/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:1122.VII.VERG55.09.00
 
Tenor:

Auf die Erinnerung der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Oberlandesgericht vom 17. Mai 2010 unter Zurück-weisung des weitergehenden Rechtsbehelfs teilweise abgeändert.

Die von der Antragtellerin der Beigeladenen zu erstattenden Kosten werden auf 5.579, 85 € festgesetzt. Im Übrigen wird der Kostenfestsetzungsantrag der Beigeladenen zurückgewiesen.

Die Kosten des Erinnerungsverfahrens tragen zu 28 % die Beigeladene und im Übrigen die Antragstellerin.

 
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