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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 35/10

Datum:
16.08.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 35/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0816.VII.VERG35.10.00
 
Tenor:

Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 20. Juli 2010 (VK 09/10) wird abgelehnt.

Die Antragstellerin mag sich bis zum 26. August 2010 erklären, ob und mit welchen Anträgen die Beschwerde aufrechterhalten bleiben soll.

Der Antragsgegner mag sich unter Einreichung geeigneter Unterlagen über eine erfolgte Auftragserteilung erklären.

 
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