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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 11/10

Datum:
03.03.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 11/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0303.VII.VERG11.10.00
 
Tenor:

Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 04. Februar 2010 (VK VOL 39/2009) wird zurückgewiesen.

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, eine etwaige Zuschlagserteilung dem Senat mitzuteilen.

Das weitergehende Akteneinsichtsgesuch der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

 
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