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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 10/10

Datum:
15.06.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 10/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0615.VII.VERG10.10.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Aus-spruch unter 1. des Beschlusses der Vergabekammer bei der Be-zirksregierung Düsseldorf vom 20. Januar 2010 (VK-39/2009-B) aufgehoben.

Der Nachprüfungsantrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt - nur insoweit als Gesamtschuldnerin neben der weiteren Antragstellerin W... - die Kosten des Verfahrens der Vergabekammer, die Hälfte der dem Antragsgegner und der Beigeladenen in diesem Verfahren jeweils entstandenen Aufwendungen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens ganz.

Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Beigeladene im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 260.000 Euro

 
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