Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-9 U 172/09

Datum:
17.05.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-9 U 172/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0517.I9U172.09.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkam-mer des Landgerichts Krefeld vom 06.08.2009 abgeändert.

Der Widerspruch des Klägers gegen den Teilungsplan des Amtsgerichts Krefeld vom 18.11.2008 in dem Zwangsversteigerungsverfahren 421 K 38/04 Amtsge-richt Krefeld wird für begründet erklärt.

Der in dem Zwangsversteigerungsverfahren 421 K 38/04 Amtsgericht Krefeld nach Abzug der vorrangig zu bedienenden Ansprüche im Teilungsverfahren verbleibende Restbetrag in Höhe von 64.565,18 € wird dem Kläger zugeteilt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank