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Oberlandesgericht Düsseldorf, I- 8 U 96/09

Datum:
09.12.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I- 8 U 96/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:1209.I8U96.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 5 O 292/07
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 08.09.2009 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert.

Der Anspruch des Klägers auf Zahlung eines Schmerzensgeldes ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materiellen sowie alle zukünftigen immateriellen Schäden infolge der am 06.06.2006 durchgeführten Herzkatheteruntersuchung zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.

Wegen des weitergehenden Feststellungsantrags wird die Klage abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

 
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