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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-3 Wx 90/10

Datum:
26.05.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-3 Wx 90/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0526.I3WX90.10.00
 
Leitsätze:

GBO § 20; BBauG §§ 24 ff.; BGB §§ 463 ff.

1.

Das Grundbuchamt kann die Vorlage eines Zeugnisses über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nicht verlangen, wenn die Überprüfung des zu vollziehenden notariellen Vertrages ergibt, dass ein Vorkaufsfall nicht vorliegt.

2.

Eine Grundbesitzübertragung steht einem den Vorkaufsfall auslösenden Kauf nicht gleich, wenn die etwa vorkaufsberechtigte Gemeinde nicht in der Lage wäre, in den Vertrag einzutreten, weil sie die für die Grundstücksübertragung vereinbarte Gegenleistung (hier: neben Teilkaufpreiszahlung Übertragung eines anderen Grundstücks) nicht vollständig erbringen könnte.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 2010 – I-3 Wx 90/10

 
Tenor:

Die angefochtene Entscheidung wird geändert.

Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Rechtspfleger – Kleve vom 19. Au-gust 2009 wird aufgehoben; das Grundbuchamt wird angewiesen, von den dort geäußerten Bedenken Abstand zu nehmen.

 
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