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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-3 Wx 227/09

Datum:
04.01.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-3 Wx 227/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2010:0104.I3WX227.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Neuss
Leitsätze:

GBO § 44; BGB § 885

Der Anspruch des Grundstückseigentümers, der sein Grundstück gegen Übernahme einer Betreuungsverpflichtung übertragen hat, auf Rückübertragung für den Fall des Rücktritts wegen Verletzung dieser Vereinbarung (hier: „ … wenn G. seine in dieser Urkunde übernommenen Betreuungspflichten beharrlich nicht erfüllt oder sonstwie erheblich und nachhaltig gegen den Geist dieses Vertrages verstößt …“) ist hinreichend bestimmt und kann durch eine entsprechende Eigentumsvormerkung gesichert werden.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Januar 2010 – I-3 Wx 227/09

 
Tenor:

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben. Das Grund-buchamt wird angewiesen, von den dort geäußerten Bedenken Abstand zu nehmen.

Geschäftswert: 3.000 €.

 
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